Verfahrensbeistandschaften

Wir vertreten Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren

Unsere Aufgabe ist es, die Wünsche des Kindes/Jugendlichen zu ermitteln und an einer seinem Wohl dienlichen Lösung im Gerichtsverfahren mitzuwirken.

Für diese Tätigkeit bedarf es einer Bestellung durch ein Familiengericht gemäß § 158 FamFG.

Wollen Sie mehr über dieses Arbeitsfeld erfahren? Wir informieren Sie gerne !