Familienpsychologische Gutachten für Familiengerichte
Das familienpsychologische Gutachten beinhaltet eine umfassende Diagnostik der Gesamtfamilie und der Qualität ihrer Beziehungen. Zentrales Kriterium ist das Kindeswohl.
Familienpsychologische Gutachten dienen der fachlichen Unterstützung der richterlichen Entscheidungsfindung von Richterinnen und Richtern u.a. bei Fragen des Sorgerechtes, des Umgangsrechtes, der Erziehungsfähigkeit der sorgeberechtigten Eltern und der Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls.
Familienpsychologische Sachverständige sind Gehilfen des Gerichtes. Ihre Aufgabe besteht darin, auf wissenschaftlicher Basis eine fachlich reflektierte Empfehlung abzugeben, die dem Wohle des Kindes entspricht.
Bei der Begutachtung ist mir eine hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit der sachverständigen Bewertungen und Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung wichtig.
Die Begutachtung erfolgt gemäß den Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten der Psychotherapeutenkammer NRW. Die familienpsychologischen Gutachten werden durch die Akademie für Rechtspsychologie in Leipzig supervidiert.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf , um abzuklären, zu welcher Fragestellung das Gutachten erstellt werden soll.