Verfahrensbeistandschaften
Wir vertreten Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren
- bei der Gefährdung des Kindeswohles gemäß §§ 1666 und 1666a BGB und Interessengegensätzen zwischen den Kindern/Jugendlichen und deren gesetzlichen Vertretern
- in strittigen Fragen der Umgangsregelung gemäß § 1684 BGB
- bei Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson, dem Ehegatten oder dem Umgangsberechtigten gemäß § 1632 BGB oder § 1682 BGB
- bei freiheitsentziehenden Maßnahmen gemäß § 1631 b BGB
Unsere Aufgabe ist es, die Wünsche des Kindes/Jugendlichen zu ermitteln und an einer seinem Wohl dienlichen Lösung im Gerichtsverfahren mitzuwirken.
Für diese Tätigkeit bedarf es einer Bestellung durch ein Familiengericht gemäß § 158 FamFG.
Wollen Sie mehr über dieses Arbeitsfeld erfahren? Wir informieren Sie gerne !